Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Produzenten
Stand: 29.12.2025
Diese Bedingungen richten sich an Anbieter, welche die Stella-Plattform nutzen, um eigene Produkte anzubieten. Sie gelten zusätzlich zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen, soweit Produzenten als Nutzer der Plattform agieren. Bei Widerspruch zwischen diesen AGB für Produzenten und den AGB für Endnutzer gehen für Produzenten die speziellen Regelungen dieser Sektion vor.
1. Registrierung als Produzent und Berechtigung
Die Registrierung als Anbieter/Produzent auf der Stella-Plattform steht Landwirten, Jägern und sonstigen Erzeugern offen, die lokal hergestellte landwirtschaftliche Produkte direkt vermarkten möchten. Sie müssen bei der Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrer Person/Ihrem Betrieb machen. Falls Sie als Unternehmen auftreten, bestätigen Sie, dass Sie zur Vertretung des Unternehmens berechtigt sind. Haggla Software Solutions GmbH kann verlangen, dass Produzenten ihre Identität und ggf. Gewerbeeigenschaft nachweisen (z.B. durch Vorlage eines Gewerbescheins oder Jagdscheins).
Zugelassene Produkte: Es dürfen über Stella ausschließlich erlaubte und eigene Produkte aus der Land- oder Forstwirtschaft, Jagd, Imkerei, Fischerei oder verwandten Bereichen angeboten werden. Verboten sind insbesondere Lebensmittel oder Produkte, deren Verkauf gesetzlich untersagt oder beschränkt ist (z.B. Produkte, die besonderen zulassungsrechtlichen Anforderungen unterliegen, ohne dass der Anbieter die nötigen Erlaubnisse besitzt). Der Produzent sichert zu, dass er alle notwendigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt, um seine Produkte anzubieten (z.B. Einhaltung von Hygienevorschriften für Lebensmittel, etwaige Registrierungen nach der EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung, Trichinenbeschau beim Wildfleisch, etc.). Außerdem müssen Produzenten die für Direktvermarkter geltenden Vorschriften beachten, etwa Kennzeichnungspflichten (z.B. Zutaten, Allergene bei verpackten Lebensmitteln) und – falls anwendbar – Verbraucher*innenschutzrechte.
2. Einstellung von Angeboten (Produkt-Listings)
Produzenten können über das Stella-Web-Dashboard oder andere von Stella bereitgestellte Eingabemasken Produktangebote einstellen. Dabei sind vollständige und korrekte Angaben zum Produkt zu machen. Der Endpreis muss, falls anwendbar inkl. Umsatzsteuer angegeben werden. Falls Fotos der Produkte oder des Hofes/Automaten hochgeladen werden, müssen diese repräsentativ und urheberrechtlich unbedenklich sein. Der Produzent stellt sicher, dass er die Rechte an verwendeten Bildern besitzt oder dass diese lizenzfrei bzw. mit Erlaubnis verwendet werden. Bilder sollen möglichst die eigenen Produkte bzw. den Betrieb zeigen und keine irreführenden Darstellungen enthalten.
Der Plattformbetreiber behält sich vor, Angebote oder Inhalte zu prüfen und bei Verstößen gegen diese Richtlinien oder gesetzliche Vorgaben nicht freizuschalten oder zu entfernen. Insbesondere dürfen keine irreführenden, beleidigenden, jugendgefährdenden oder sonst unzulässigen Inhalte eingestellt werden. Produktbezeichnungen und -beschreibungen sollen der Wahrheit entsprechen; unzulässige Heilversprechen oder irreführende Werbung (etwa gesundheitsbezogene Angaben ohne Zulässigkeit) sind untersagt.
3. Vertragsabschluss mit Endkunden
Sobald ein Nutzer über die Stella-App eine Vorbestellung für ein Produkt vornimmt und diese Bestellung an den Produzenten übermittelt wird, kommt – bei Annahme – ein Kaufvertrag zwischen dem Produzenten und dem Nutzer zustande. In der Regel gilt die Bestellbestätigung (die der Produzent über das Dashboard erteilen oder implizit durch Bereitstellen der Ware zum vereinbarten Termin geben kann) als Annahme des Angebots. Der Produzent ist verpflichtet, eingehende Bestellungen zeitnah zu prüfen und dem Kunden gegenüber klarzustellen, ob die Bestellung angenommen wird. Wenn ein Produkt unerwartet nicht lieferbar ist, sollte der Produzent die Bestellung ablehnen oder den Nutzer unverzüglich informieren und ggf. die Bestellung stornieren. Beide Parteien (Produzent und Käufer) tragen dafür Sorge, die vereinbarte Übergabe durchzuführen: der Produzent stellt die vorbestellte Ware in der vereinbarten Menge und Qualität bereit, und der Käufer erscheint zur Abholung und Begleichung der Zahlung (falls nicht bereits online bezahlt). Stella übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen der Übergabe oder die Erfüllung der Pflichten aus dem Kaufvertrag, da Stella nicht Vertragspartner ist. Produzenten sollten dem Käufer bei Übergabe auf Wunsch eine Quittung oder Rechnung ausstellen (insbesondere, wenn der Käufer dies zur Nachverfolgbarkeit oder für Reklamationen benötigt).
4. Zahlungsabwicklung über die Plattform
Stella bietet technisch die Möglichkeit, Zahlungen über den Zahlungsdienst Stripe abzuwickeln, um den Kaufprozess zu erleichtern. Wenn der Produzent diese Option nutzt, gelten folgende Grundsätze:
- Stripe wird als Zahlungsdienstleister im Auftrag des Produzenten tätig. Die von Kunden online geleisteten Zahlungen (abzüglich etwaiger Gebühren) werden dem Produzenten gutgeschrieben. Hierzu muss der Produzent ein Stripe-Konto einrichten (Details werden beim Onboarding für Produzenten mitgeteilt).
- Der Produzent ermächtigt Stripe, die Zahlungen der Kunden für seine Produkte entgegenzunehmen und treuhänderisch zu verwalten, bis die Leistung erbracht ist. Der Zahlbetrag wird direkt beim Bestellen reserviert, jedoch wird er erst freigegeben, sobald der Produzent den Auftrag als abgeholt bestätigt (mittels QR-Code-Scan). Damit ist sichergestellt, dass der Kunde erst dann endgültig belastet wird, wenn die Leistung erbracht wurde. Die Auszahlung an den Produzenten erfolgt gemäß den mit Stripe vereinbarten Intervallen und Bedingungen.
- Gebühren: Derzeit berechnet Stella keine eigene Provision; allerdings fallen die üblichen Gebühren von Stripe für Zahlungstransaktionen an. Diese Gebühren trägt – vorbehaltlich anderer Absprachen – der Produzent. Stella behält sich vor, künftig eine Vermittlungsprovision oder Servicegebühr zu erheben; Produzenten werden hierüber vorab informiert und müssen dem zustimmen (siehe Punkt 5).
- Stornierungen und Rückabwicklungen: Falls ein Kaufvertrag annulliert wird, ist der Produzent verpflichtet, Stripe zwecks Rückzahlung bereits gezahlter Beträge anzuweisen. Etwaige Transaktionskosten können dem Produzenten belastet werden. Stornierungen lösen automatisch eine Rückabwicklung der Zahlung in Stripe aus: Sobald der Produzent die Bestellung im Dashboard annulliert, wird Stripe beauftragt, den reservierten Betrag freizugeben bzw. zurückzuerstatten. Eventuell können Stripe-Gebühren dabei nach deren Regelwerk anfallen.
- Der Produzent stellt Stella von allen Ansprüchen frei, die aus fehlerhafter Zahlungsabwicklung resultieren, sofern diese auf unrichtige Angaben oder Verhaltenspflichtverletzungen des Produzenten zurückzuführen sind. Stella haftet nicht für Zahlungsverkehrsprobleme, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen (z.B. Ablehnung einer Kreditkarte durch Stripe oder Bankprobleme des Kunden).
5. Gebühren und Kosten für Anbieter
Aktuell ist die Nutzung der Stella-Plattform für Produzenten kostenlos. Stella behält sich jedoch das Recht vor, zukünftig Entgelte für Anbieter einzuführen – etwa in Form einer monatlichen Grundgebühr für das Listing auf der Plattform oder einer Provision pro erfolgreiche Bestellung. Etwaige Gebührenmodelle werden fair und mit angemessener Vorankündigung eingeführt. Wichtig: Änderungen dieser Art würden eine Anpassung dieser Verkäuferrichtlinien erfordern und den Produzenten vorab mitgeteilt (siehe Abschnitt zu Änderungen). Produzenten, die mit den neuen Gebühren nicht einverstanden sind, könnten dann ihre Teilnahme beenden, bevor Kosten anfallen. Bis zu einer solchen Änderung bleibt die Plattform für Produzenten vollständig gratis nutzbar.
6. Pflichten der Produzenten
Als Anbieter auf Stella verpflichten Sie sich zur Einhaltung folgender Pflichten:
- Autorisierung und Vertretung: Sie bestätigen, dass Sie berechtigt sind, im Namen Ihres Betriebs zu handeln und diese Geschäftsbedingungen rechtsverbindlich zu akzeptieren. Sofern Sie im Auftrag eines Betriebs handeln, garantieren Sie, dass Sie die entsprechende Vollmacht besitzen.
- Wahrheitsgemäße Angaben: Alle Informationen zu Ihrem Betrieb (Profil) und Ihren Angeboten müssen vollständig, korrekt und aktuell sein. Produkte sind so zu beschreiben, wie sie angeboten werden; irreführende, unklare oder täuschende Angaben (z.B. falsche Herkunftsangaben, unberechtigte Bio-Siegel, etc.) sind untersagt.
- Rechtskonforme Produkte: Sie dürfen ausschließlich Produkte anbieten, deren Verkauf Ihnen gesetzlich erlaubt ist. Insbesondere verpflichten Sie sich, alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften einhalten, darunter insbesondere:
- (i) Lebensmittel-, Hygiene- und Kennzeichnungsvorschriften
- (ii) Vorschriften zur Tierproduktnachverfolgung, zum Jagdrecht oder zur Direktvermarktung
- (iii) Markenschutzbestimmungen bei Weiterverkauf fremder Produkte
- (iv) Jugendschutzgesetze (z. B. Altersbeschränkungen bei Alkohol)
Sie sind selbst dafür verantwortlich, über sämtliche erforderlichen Genehmigungen, Registrierungen und Zertifizierungen zu verfügen. Bei Produkten mit Altersbeschränkung sind Sie verpflichtet, dies im Angebot klar kenntlich zu machen und eine Altersprüfung bei der Übergabe sicherzustellen.
- Qualität und Frische: Sie gewährleisten, dass alle über Stella angebotenen Lebensmittel oder Produkte von einwandfreier Qualität sind. Kühlketten und sonstige Lagerungsanforderungen sind bis zur Übergabe an den Kunden einzuhalten. Verdorbene, verunreinigte oder sonstige mangelhafte Ware darf nicht abgegeben werden.
Falls nachträglich Probleme, Risiken oder Rückrufpflichten im Zusammenhang mit Ihren Produkten bekannt werden, sind Sie verpflichtet:
- (i) betroffene Angebote unverzüglich von Stella zu entfernen
- (ii) Haggla Software Solutions GmbH umgehend zu informieren
- (iii) gegebenenfalls betroffene Kunden zu benachrichtigen und eine Lösung (z. B. Rückerstattung, Ersatz) anzubieten.
Haggla Software Solutions GmbH ist in solchen Fällen berechtigt, betroffene Bestellungen zu stornieren und gegebenenfalls Kunden zu informieren und zu erstatten.
- Kommunikation mit Kunden: Sie verpflichten sich, Anfragen von Nutzern sowie Bestellungen zeitnah zu bearbeiten. Ein höflicher, transparenter und professioneller Umgang trägt zum Vertrauen der Kunden und zur Reputation der Plattform bei.
- Datenschutz und Kontaktdaten: Sie dürfen personenbezogene Daten von Kunden, die Sie über Stella erhalten (z. B. Name, Kontaktdaten für Abholung), ausschließlich zur Abwicklung der jeweiligen Bestellung verwenden. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere zu eigenen Werbezwecken, ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder bei gesetzlicher Erlaubnis zulässig. Die Weitergabe solcher Daten an Dritte ist untersagt, sofern sie nicht unmittelbar für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Sie verpflichten sich, alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einzuhalten, insbesondere die (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) sowie gegebenenfalls einschlägige nationale Datenschutzbestimmungen.
- Eigene AGB/Widerrufsbelehrung: Sofern gesetzlich vorgeschrieben, müssen Sie als Verkäufer den Verbrauchern bestimmte Informationen bereitstellen, z.B. eine Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge (es sei denn, es greift eine Ausnahme, wie bei schnell verderblichen Waren) und Ihr Impressum/Kontaktdaten. Stella stellt den Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer her und kann auch grundlegende Anbieterinformationen anzeigen (z.B. Name, Anschrift des Hofes); die Verantwortung für die Bereitstellung gesetzlich erforderlicher Informationen an den Kunden liegt jedoch beim Produzenten selbst. Sie willigen ein, dass Stella bestimmte Ihrer Profildaten (Betriebsname, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail) an den Käufer übermittelt bzw. anzeigt, soweit dies zur Vertragserfüllung oder gesetzlichen Informationspflicht nötig ist.
7. Haftung und Freistellung zugunsten Stella
Als Produzent tragen Sie die volle Verantwortung für Ihre Angebote und Übergaben. Als Anbieter der Plattform besitzt, kontrolliert, offeriert oder verwaltet die Haggla Software Solutions GmbH nicht die von Ihnen zur Verfügung gestellten Angebote.
Die Haggla Software Solutions GmbH ist nur Vermittler und daher nicht am Verkauf der Produkte beteiligt, die Sie den Verbrauchern anbieten.
- a) Wir übernehmen keine Verantwortung für:
- (i) den Inhalt der von Ihnen bereitgestellten Produkte oder Waren, einschließlich Zusammensetzung, Beschaffenheit oder Qualität
- (ii) die Herstellung, Lagerung, Zubereitung, Produktion, Verarbeitung, Etikettierung, Lieferung oder sonstige Handhabung dieser Produkte, sowie die Einhaltung aller hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen
- (iii) die Erfüllung Ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten gegenüber den Verbrauchern
- b) Haftung des Produzenten gegenüber Käufern: Sie haften gegenüber dem Käufer nach den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Gewährleistung, Produkthaftung und Schadenersatz) für alle Mängel oder Schäden, die aus Ihren Produkten oder Leistungen resultieren. Dies umfasst insbesondere Fälle, in denen die gelieferte Ware mangelhaft, verdorben, fehlerhaft gekennzeichnet oder unter Verletzung lebensmittelrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften abgegeben wurde.
- c) Freistellung von Haggla Software Solutions GmbH: Sollten Ansprüche von Nutzern, Kunden, Behörden oder sonstigen Dritten gegen Haggla Software Solutions GmbH erhoben werden, die aus Ihrem Verhalten, Ihren Angeboten oder der Verletzung Ihrer Pflichten entstehen (z. B. ein Kunde erleidet eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch verdorbene Ware, oder Sie verletzen Rechte Dritter durch unzulässige Produktangaben), so stellen Sie die Haggla Software Solutions GmbH sowie deren gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Aufwendungen und Kosten frei. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten).
Haggla Software Solutions GmbH wird Sie im Falle einer Inanspruchnahme unverzüglich informieren und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit Stella ein eigenes Verschulden oder Mitverschulden rifft.
- d) Haftung von Haggla Software Solutions GmbH gegenüber Produzenten: Haggla Software Solutions GmbH haftet gegenüber Produzenten ausschließlich für eigene Pflichtverletzungen aus dem Nutzungsverhältnis und nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Haggla Software Solutions GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Produzent regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von Haggla Software Solutions GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Haggla Software Solutions GmbH darüber hinaus wie folgt beschränkt:
- (i) keine Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Geschäftsmöglichkeiten, Goodwill oder erwartete Einsparungen
- (ii) keine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Strafschadensersatz
- (iii) Summenbegrenzung: Die Gesamthaftung von Haggla Software Solutions GmbH für sämtliche Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen oder der Nutzung der Plattform ergeben, ist auf den Betrag begrenzt, den Stella dem jeweiligen Produzenten in den letzten drei (3) Monaten vor Eintritt des haftungsbegründenden Ereignisses gezahlt hat.
- e) Zwingende gesetzliche Haftung: Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für:
- (i) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- (ii) Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistiger Täuschung
- (iii) zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen
- f) Haftungsausschluss für Betriebsstörungen und externe Einflüsse: Haggla Software Solutions GmbH haftet nicht für vorübergehende Betriebsunterbrechungen, Ausfälle oder technische Störungen der Plattform, die außerhalb des Einflussbereichs von Haggla Software Solutions GmbH liegen, sowie nicht für Streitigkeiten zwischen Produzenten und Endkunden, soweit diese nicht auf ein Verschulden von Haggla Software Solutions GmbH zurückzuführen sind.
8. Geistiges Eigentum
Während Ihrer aktiven Nutzung von Stella räumen Sie Haggla Software Solutions GmbH das Recht ein, Ihren Betriebsnamen und Ihr Logo auf der Plattform anzuzeigen, um Ihr Profil und Ihre Angebote für Kunden sichtbar zu machen. Darüber hinaus kann Haggla Software Solutions GmbH Ihren Namen oder Ihr Logo gelegentlich in Kommunikations- oder Marketingmaßnahmen im Zusammenhang mit der Plattform oder mit anderen teilnehmenden Betrieben erwähnen. Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nur mit Ihrer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung in Schriftform.
Solange Sie aktiver Anbieter auf Stella sind, dürfen Sie den Namen und das Logo von Stella ausschließlich dazu verwenden, auf Ihre Teilnahme an der Plattform hinzuweisen oder Ihre Kooperation kenntlich zu machen. Dabei sind stets die Markenrichtlinien und sonstigen Vorgaben von Haggla Software Solutions GmbH zu beachten. Jede weitergehende Nutzung von Marken, Logos oder anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten von Haggla Software Solutions GmbH bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung. Haggla Software Solutions GmbH ist berechtigt, die Nutzung ihres Namens oder Logos jederzeit zu untersagen, wenn diese gegen Richtlinien oder berechtigte Interessen der Plattform verstößt.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, bleiben sämtliche Rechte an Inhalten, Designs, Texten, Bildern, Daten und sonstigem Material auf der Plattform Eigentum von Haggla Software Solutions GmbH oder der jeweiligen Rechteinhaber. Davon ausgenommen sind ausschließlich Ihr eigener Betriebsname, Ihr Logo sowie Ihre Produktbilder und -beschreibungen, soweit Sie diese selbst erstellt oder berechtigt verwendet haben.
9. Laufzeit, Sperrung und Beendigung der Anbietertätigkeit
Das Nutzungsverhältnis als Anbieter beginnt mit erfolgreicher Registrierung als Produzent und läuft auf unbestimmte Zeit.
- Beendigung durch den Produzenten: Sie können Ihre Tätigkeit als Anbieter jederzeit beenden, indem Sie der Haggla Sofware Solutions GmbH schriftlich (z. B. per E-Mail) mitteilen, dass Sie Ihr Anbieter-Konto schließen möchten. Offene Verpflichtungen, insbesondere bereits angenommene Bestellungen, sind weiterhin ordnungsgemäß zu erfüllen oder im Einvernehmen mit dem Kunden zu regeln.
- Sperrung oder Kündigung durch Haggla Sofware Solutions GmbH: Haggla Sofware Solutions GmbH behält sich das Recht vor, Ihr Anbieter-Konto nach eigenem billigen Ermessen vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu beenden. Dies schließt auch die Löschung Ihres Profils und Ihrer aktiven Angebote ein.
Ein solcher Schritt kann insbesondere erfolgen, wenn:
- (i) Sie wesentlich oder wiederholt gegen diese Geschäftsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen
- (ii) Stella gesetzlich oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zum Handeln verpflichtet ist
- (iii) Stella Grund zu der Annahme hat, dass Ihr Verhalten Stella, Kunden oder Dritte schädigen oder haftbar machen könnte, z. B. durch Täuschung, irreführende Angaben, unzulässige Produktangebote, Datenmissbrauch, Spam oder sonstiges missbräuchliches Verhalten
- (iv) Sie über einen längeren Zeitraum inaktiv sind oder Ihr Profil nicht mehr betreiben
- (v) Sie in einer Weise handeln, die dem Ruf, der Sicherheit oder der Funktionsfähigkeit der Plattform erheblich schadet
Soweit möglich, wird Stella den Produzenten vor einer Sperrung oder Kündigung verwarnen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben, es sei denn, der Verstoß ist so schwerwiegend, dass eine sofortige Maßnahme erforderlich ist.
- Ordentliche Kündigung durch Haggla Sofware Solutions GmbH: Haggla Sofware Solutions GmbH kann das Anbieter-Nutzungsverhältnis zudem ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
- Folgen der Beendigung: Bei Beendigung oder Sperrung des Kontos werden alle aktiven Angebote entfernt. Laufende Bestellungen können – nach Ermessen von Haggla Sofware Solutions GmbH – entweder ausgeführt oder storniert werden. Haggla Sofware Solutions GmbH wird hierzu mit dem Produzenten kommunizieren.
10. Änderung dieser AGB
Für Änderungen dieser besonderen Bedingungen für Anbieter gilt ein ähnliches Verfahren wie bei den Endnutzer-AGB. Stella wird Änderungen oder Ergänzungen, die das laufende Vertragsverhältnis betreffen, den Produzenten in Textform mitteilen und eine angemessene Frist zur Widerspruchsmöglichkeit einräumen (in der Regel mindestens 30 Tage). Widerspricht ein Produzent den neuen Bedingungen nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen. Widerspricht der Produzent fristgerecht, hat Stella das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Produzenten zum Inkrafttreten der Änderung zu beenden (Kündigungsrecht), da ein reibungsloser Plattformbetrieb einheitliche Regeln erfordert. In der Änderungsmitteilung wird Stella auf das Widerspruchsrecht und dessen Frist sowie Folgen deutlich hinweisen.
11.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Haggla Software Solutions GmbH gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Nutzung von Stella die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck (Österreich) vereinbart.
Das Unterlassen der Geltendmachung eines Rechts oder einer Bestimmung dieser Bedingungen durch die Haggla Software Solutions GmbH gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.
Die Haggla Software Solutions GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger zu übertragen. Eine solche Übertragung berührt Ihre Rechte als Nutzer nicht.